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Wenn du kein Hausslot frei hast, such dir ein Halter für das Haus!
Ich will das Haus nicht mehr! Weiß der teufel welcher NESler mein comment gelöscht hat
Melde dich InGame für die Hausübergabe!
Was du Letztendlich damit am Ende anstellst ist dein Bier
Ich will das Haus nicht mehr! Weiß der teufel welcher NESler mein comment gelöscht hat
Du hast 195k geboten und dein Kommentar selber gelöscht, er wurde von [NeS]Mave wieder hergestellt, da du dich mit den Gebot verpflichtet hast es zu kaufen, sollte dich keiner überbieten. Alles richtig so. Es ist also nicht deine Entscheidung, ob du es nimmst oder nicht. Du bist verpflichtet es zu kaufen.
Außer ich will es nicht mehr. Steht in den regeln
Außer ich will es nicht mehr. Steht in den regeln
Es gibt kein ich will es nicht mehr! Sobald du bietest bist du im Falle das du gewinnst dazu verpflichtet es zu nehmen. Ansonsten wird es wenn ich mich nicht täusche mit Vertragsbruch geahndet.
Lest mal Paragraph 4 Absatz 2.1
(Soweit ich es weis)
Lest mal Paragraph 4 Absatz 2.1
(Soweit ich es weis)
ok Babara Salesch.
§2 Gebote
(1) Gebote die abgesendet sind, dürfen nicht mehr zurückgezogen / verändert werden.
Du bist verpflichtet das Haus zu kaufen. @ShiNo. hat ein Recht auf das Geld, was du mit den Haus machst oder du gerade kein Slot frei hast, ist nicht das Problem vom Verkäufer.
zeig ihm wo der Hammer hängt Alexander Hold
Ich weise nochmals auf Paragraph 4 Absatz 2.1 der Regeln
okay meine Güte. Was reg ich mich so auf... bekommst das Geld und ich das Haus. Ende gelände
Ich weise nochmals auf Paragraph 4 Absatz 2.1 der Regeln
dann lies dir mal den Zusammenhang von 2 und 2.1 durch. Du hast verloren Babara
(2) Sobald eine Auktion erstellt ist, darf das angebotene Objekt (Fahrzeug/Haus) nicht anderweitig verkauft werden.
(2.1) Ausschluss hierbei ist, wenn der Hauskäufer auf das ersteigerte Haus verzichtet.
Dieser Teil ist darauf bezogen, was der Verkäufer nicht machen darf. D.h er darf das Haus nur verkaufen, wenn der der Käufer damit einverstanden ist.
Abschlusswort: Du bist verpflichtet das Haus zu deinen Gebot zu kaufen.
§2 Gebote
(1) Gebote die abgesendet sind, dürfen nicht mehr zurückgezogen / verändert werden.
Sollte es Probleme geben, kann man sich gerne bei mir im TS melden.
Ich weise nochmals auf Paragraph 4 Absatz 2.1 der Regeln
§4 Nichteinhaltung der formalen Verkaufsvorschriften
(1) Das Auktionsende darf nach einem abgegebenen Gebot nicht mehr geändert werden. (vgl. §3.2.1)
(2) Sobald eine Auktion erstellt ist, darf das angebotene Objekt (Fahrzeug/Haus) nicht anderweitig verkauft werden.
(2.1) Ausschluss hierbei ist, wenn der Hauskäufer auf das ersteigerte Haus verzichtet.
Gilt nur, wenn shino das Haus bereits verkauft hätte, was aber nicht der Fall nicht.
Glückwunsch zum Haus! xD
Dann mal bitte UMVORMULIEREN.