Verhaltenskodex zwischen dem Staat und den Terroristen
An den Verhaltenskodex zwischen dem Staat und den Terroristen müssen sich alle Staatsbeamten und alle Terroristen halten. Sollte gegen etwas verstoßen werden, so wird dieses administrativ geahndet. Hierbei wird zwischen einem "schweren Kodexbruch [Fall XY]" und einem "Kodexbruch [Fall XY]" unterschieden.
Unter einem "schweren Kodexbruch" versteht man den Verstoß mit schweren Waffen, welche so in der Situation nicht genutzt werden dürfen (RPG, SWAT, Black Ops, SCOM, Hunter, Panzer, Hydra, Seasparrow, Rustler oder Messer) oder wenn das SWAT/die SCOM sich einmischt ohne, dass ein Sperrgebiet ausgerufen ist.
Unter einem "Kodexbruch" versteht man jeglichen anderen Verstoß gegen den Verhaltenskodex.
Den Kodex findet ihr hier.
Verhaltenskodex zwischen dem Staat und den Terroristen
§1 Einordnung der Terroristen
(1) Es gibt keinen Unterschied zwischen Zivilisten und Terroristen.
(2) Die Terroristen werden in genau dem selben Strafmaß bestraft, wie Zivilisten.
§2 Allgemeines Verhalten zwischen allen Kodex-Fraktionen
(1) Terroristen (maskiert) dürfen jederzeit sofort durch Mitglieder des Staates beschossen werden.
(2) Der Seasparrow der Terroristen darf jederzeit durch Mitglieder des Staates beschossen werden.
(3) Das Auf- sowie Absetzen von Masken fällt unter die Situationsregelung, dementsprechend darf sich erst 2 Minuten nach Ende einer Situation maskiert/demaskiert werden.
(4) Sowohl Beamte als auch Terroristen dürfen keine Unterstützung von außenstehenden Personen/Fraktionen oder Off-Duty Beamten erhalten.
(4.1) Bei geplanten Aktionen, beispielsweise Aufständen, dürfen Terroristen unterstützt werden.
(4.2) Terroristen dürfen nicht als Unterstützer anderer Fraktionen oder Zivilisten in DM-Situationen mitwirken.
(4.3) Nach Beendigung einer DM-Situation gilt die Situationsregelung, Beschuss und Verfolgung der betroffenen Partei sind die folgenden 2 Minuten untersagt.
(5) Terroristen dürfen kein aktives Bündnis mit anderen Fraktionen haben. Ausnahme hierbei sind verdeckte wirtschaftliche Bündnisse.
(6) Sowohl Beamte als auch Terroristen dürfen die eigene Base mit allen ihnen zur Verfügung stehenden fraktionseigenen Mitteln gegen Angriffe der Gegenpartei verteidigen.
(6.1) Eine Ausnahme bildet hierbei, im Falle des SAPD, der Wasserwerfer.
(6.2) Die Roadblocks der Staatsfraktionen dürfen nur im Rahmen der serverseitigen Regeln genutzt werden.
(6.3) Die Maximalanzahl der anwesenden S.W.A.T.- bzw. SCOM-Beamten entfällt im Falle der Verteidigung der eigenen Base.
(7) Durch eine entsprechend kennzeichnende /ame-Mitteilung erkennbare Teilnehmer von Ausbildungs-, Übungs- oder Prüfungssituationen dürfen nicht durch die jeweilige Gegenpartei angegriffen werden.
(8) Die Tore des Flugzeugträgers der Terroristen dürfen nicht ohne einen ersichtlichen Grund gesprengt werden.
(8.1) Ersichtliche Gründe sind entwendete militärische Fahrzeuge/Flugzeuge, die Flucht einer Person in den Flugzeugträger, sowie wenn eine Geisel sich innerhalb des Flugzeugträgers befinden sollte.
§3 Regelungen bei Platzierung einer Bombe
(1) Der Kampf mit den beteiligten Staatsdienern muss während der Verteidigung einer Bombe stets gesucht werden.
(1.1) Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Beamten jederzeit die Möglichkeit haben, an die Farbe des Drahtes zu gelangen.
(2) Eine Bombe muss, je nach Situation und Lage, in folgenden Intervallen gelegt werden:
- 5 Minuten-Intervall
Orte, welche ohne Hilfsmittel erreichbar sind und in Los Santos oder Las Venturas liegen.
- 10 Minuten-Intervall
Orte, welche nicht ohne Hilfsmittel erreichbar sind oder in San Fierro liegen.
§4 Regelungen bei Sperrgebieten
(1) Während eines im Rahmen einer gelegten Bombe oder einer gelegten Verseuchung ausgerufenen Sperrgebietes darf maximal 1 Hunter gleichzeitig an der Situation beteiligt sein.
(1.1) Ein zweiter Hunter darf sich während des Sperrgebietes in der Luft befinden, sollte er jedoch im Laufe der Situation beschossen werden, darf dieser sich dennoch nicht einmischen bis der erste Hunter zerstört oder abgezogen wurde.
(2) Ein Sperrgebiet darf erst ausgerufen werden, wenn dieses erkennbar und ordnungsgemäß mithilfe von Roadblocks abgesperrt wurde.
(2.1) Das C4-Lager in San Fierro darf, abgesehen vom PTP-Event, nicht als Sperrgebiet erklärt werden.
(3) Feste Sperrgebiete existieren durchgehend und müssen weder abgesperrt noch können diese aufgehoben werden.
(3.1) Als feste Sperrgebiete gelten das Staatsgefängnis "Alcatraz", die Base des FBI, die Atommülltransporter der S.A. Army, Waffentransporte der S.A. Army, das umzäunte Areal des Weißen Hauses, die rote Markierung der Base der S.A. Army (Area 69), sowie der Garagenbereich der Bank in Los Santos.
(3.2) Sollte ein Atommülltransporter im Besitz der Terroristen sein, dürfen diese, trotz des mobilen Sperrgebietes, nicht als Aggressor wirken, sondern den Transport lediglich gegen Personen verteidigen, welche das Ziel haben den Transporter zu zerstören oder zu entwenden.
(4) Beamte innerhalb eines existenten Sperrgebietes dürfen durch Mitglieder der Terroristen direkt angegriffen werden.
(4.1) Auf Beamte, welche deutlich erkennbar ein Sperrgebiet aufstellen, ist ebenso der direkte Beschuss gestattet.
(5) Sollten eine Partei von außerhalb des Sperrgebietes ein Ziel innerhalb des Sperrgebietes angreifen, so ist es der jeweiligen Gegenpartei gestattet den Angriff auf die initiierende Partei zu erwidern.
(5.1) Spieler, welche sich im Sperrgebiet befanden, dieses jedoch innerhalb der Situation verlassen, dürfen während der gesamten Situation weiterhin angegriffen werden.
§5 Verhalten bei Besprechungen
(1) Besprechungen sind Sonntags ab 18:45 Uhr bis maximal 19:45 Uhr und dürfen nicht gestört werden.
(2) Beamte, welche sich während dieses Zeitraumes außerhalb ihrer Base aufhalten, dürfen erst nach 19:30 Uhr beschossen werden.
§6 Verhalten bei Roleplay-Situationen
(1) Terroristen ist es untersagt in offensichtliche RP-Situationen mit beteiligten Nicht-Staatsmitgliedern (Zivilisten, SAM AGler, SARDler & Gang/Mafia-Mitglieder) einzugreifen.
(1.1) Staatsinterne Aktionen, welche weder unter Punkt (1) noch unter §2 Abs. 7 oder die Regelungen bzgl. Besprechungen fallen, dürfen jederzeit von den Terroristen gestört werden.
(1.2) Für die in Punkt (1.1) genannten Aktionen kann jederzeit, auf Kulanzbasis seitens der Terroristen, eine Ausnahme von jeglichen Störungen angefragt werden.
(1.3) Der Passverkauf der Regierung darf erst 15 Minuten nach Beginn des Verkaufes durch die Terroristen gestört oder angegriffen werden, des Weiteren muss der Passverkauf mindestens 20 Minuten andauern.
§7 Fraktionsspezifische Regelungen
(1) Beamte des SAPD dürfen, mit Ausnahme der nachfolgenden Punkte, nicht durch Terroristen beschossen werden.
(1.1) Sollte sich ein Beamter des SAPD in eine terroristische Aktion oder eine Situation zwischen einer anderen Partei und den Terroristen einmischen, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(1.2) Sollte sich ein Beamter des SAPD mit einem Soldaten der Army oder einem Agenten des FBI in einem Fahrzeug befinden, entfällt die unter Punkt (1) genannte Regel.
(2) Das SWAT darf, während grundlegend und ausschließlich rebellischer Aktionen, nur innerhalb eines bestehenden Sperrgebietes agieren, ein Aufenthalt am Ort des potentiellen Sperrgebietes steht dem nicht entgegen.
(2.1) Im Falle einer derartigen grundlegend und ausschließlich rebellischen Aktion ist die Truppenstärke des SWAT auf eine Maximalanzahl von 4 anwesenden Mitgliedern begrenzt.
(2.2) Als grundlegend und ausschließlich rebellische Aktion werden Bomben, Verseuchungen sowie der Diebstahl von Atommüllfahrzeugen oder militärischem Gerät (Hunter, Rustler, Hydra) gewertet.
(2.3) Sollte ein SWAT-Mitglied Schaden durch einen gegnerischen Angriff nehmen, darf sich das SWAT während dieser Situation verteidigen, auch wenn noch kein Sperrgebiet besteht.
(1) On-Duty Beamte des FBI dürfen durch Terroristen jederzeit beschossen werden.
(2) CU-Beamte dürfen sich nicht in grundlegend und ausschließlich rebellische Aktionen einmischen.
(3) Die Einheit der Black Ops sowie deren Ausrüstung darf während grundlegend und ausschließlich rebellischer Aktionen nicht eingesetzt werden.
(3.1) Als grundlegend und ausschließlich rebellische Aktion werden Bomben, Verseuchungen sowie der Diebstahl von Atommüllfahrzeugen oder militärischem Gerät (Hunter, Rustler, Hydra) gewertet.
(1) On-Duty Beamte der Army dürfen durch Terroristen jederzeit beschossen werden.
(2) Es ist Soldaten während einer Müllfahrt untersagt, den Atommülltransporter absichtlich zu zerstören.
(2.1) Des Weiteren fällt das Einparken des Atommülltransporters am Spawnpunkt in der Area 69 unter die 2 Minuten Regelung.
(3) Das Reparieren eines militärischen Fluggerätes fällt (vgl. Healen im Kampf) unter die Situationsregelung.
(4) Entwendete militärische Fluggeräte der San Andreas Army dürfen jederzeit durch Mitglieder des Staates ohne Vorwarnung attackiert werden.
(5) Es ist untersagt entwendbare Fahrzeuge oder Fluggeräte (Hydra, Rustler, Hunter, Atommüllfahrzeuge) an Orten abzustellen, welche die jeweilige Gegenpartei nicht erreichen kann oder welche einen erhöhten Materialeinsatz an C4 für die Fraktion der Terroristen bedeuten.
(5.1) Der Flugzeugträger der Terroristen gilt, da dessen Tor gesprengt werden kann, nicht als für die Gegenpartei unerreichbar.
(6) Die SCOM-Einheit darf, während grundlegend und ausschließlich rebellischer Aktionen, nur innerhalb eines bestehenden Sperrgebietes agieren, ein Aufenthalt am Ort des potentiellen Sperrgebietes steht dem nicht entgegen.
(6.1) Im Falle einer derartigen grundlegend und ausschließlich rebellischen Aktion ist die Truppenstärke des SCOM auf eine Maximalanzahl von 4 anwesenden Mitgliedern begrenzt.
(6.2) Als grundlegend und ausschließlich rebellische Aktion werden Bomben, Verseuchungen sowie der Diebstahl von Atommüllfahrzeugen oder militärischem Gerät (Hunter, Rustler, Hydra) gewertet.
(6.3) Sollte ein SCOM-Mitglied Schaden durch einen gegnerischen Angriff nehmen, darf sich das SCOM während dieser Situation verteidigen, auch wenn noch kein Sperrgebiet besteht.